Beruf & Pflege

Vereinbarkeit von Beruf & Pflege

Für pflegende Angehörige ist es oft schwer, Pflege und Beruf gut unter einen Hut zu bringen. Um zeitweise mehr für die pflegebedürftige Person da sein zu können, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Für die Organisation einer aktuellen Pflegesituation können Sie bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben. Für diese Zeit haben Sie einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Dieses muss unverzüglich bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Das Pflegeunterstützungsgeld ist als einmalige Leistung vorgesehen und kann nur im Ausnahmefall ein weiteres Mal für die dieselbe pflegebedürftige Person in Anspruch genommen werden.

  • Pflegezeit: Beschäftigte, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung pflegen, können bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen. Für die Begleitung einer nahen angehörigen Person in der letzten Lebensphase ist die vollständige oder teilweise Auszeit auf drei Monate beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit gilt nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Beschäftigte, die eine Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhalten keine Lohnersatzleistungen, haben aber einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden kann.

  • Familienpflegezeit: Beschäftigte, die eine nahen angehörige Person längerfristig pflegen, haben einen Anspruch darauf, ihre Arbeitzeit zu reduzieren. Dies gilt für eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden und für maximal 24 Monate. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Wie bei der Pflegezeit besteht nur ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, aber nicht auf Lohnersatzleistungen.

Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Rechten und Leistungen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder Beratungsstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch hier finden Sie weitere Informationen.

Eine Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung können Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums herunterladen (Suchbegriff "Pflegeleistungen zum Nachschlagen").