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Familiencoach Pflege
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Beratungsbesuche

Die gesetzlichen Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI sollen Pflegenden regelmäßig Hilfestellung und praktische Unterstützung zur Sicherstellung einer guten häuslichen Versorgung geben. Neben ersten praktischen Pflegetipps (z. B. Lagerungstechniken, Hilfsmittel) werden Sie bei den Besuchen auch über weitergehende Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten informiert. Die Regelmäßigkeit der Besuche soll gewährleisten, dass Probleme möglichst frühzeitig erkannt und besprochen werden können. 

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind die Beratungsbesuche verpflichtend. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Werden die Beratungsbesuche nicht in Anspruch genommen, kann die Auszahlung des Pflegegelds gekürzt oder gestrichen werden.

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