Die letzte Lebensphase vor dem Tod erfordert oft eine deutlich umfangreichere Pflege und Betreuung. Um dem Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Sterben zu ermöglichen, müssen unter Umständen schwierige Entscheidungen getroffen werden. Deswegen haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf eine Hospiz- und Palliativberatung (§ 39b SGB V), wo Sie über spezielle Angebote und Hilfen informiert werden. Auch Angehörige und andere Vertrauenspersonen können auf Wunsch der pflegebedürftigen Person einbezogen werden.
Wer führt die Beratung durch?
Bei der AOK erfolgt die Hospiz- und Palliativberatung durch Pflegeberater mit entsprechender Weiterbildung.
An wen kann man sich wenden?
An die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.