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Familiencoach Pflege
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Soziale Absicherung der Pflegenden

Wer unentgeltlich einen oder mehrere pflegebedürftige Angehörige pflegt, kann unter den folgenden Bedingungen Leistungen zur sozialen Sicherung beziehen (d.h. Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung):

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens den Pflegegrad 2.
  • Die von den pflegenden Angehörigen geleistete Pflege nimmt regelmäßig mindestens zehn Stunden wöchentlich in Anspruch, die auf mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sind.
  • Die pflegenden Angehörigen arbeitet maximal 30 Stunden in der Woche.

Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden die Inhalte entsprechend Ihren Angaben anpassen.

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