Beruf & Pflege

Soziale Absicherung der Pflegenden

Wer unentgeltlich einen oder mehrere pflegebedürftige Angehörige pflegt, kann unter den folgenden Bedingungen Leistungen zur sozialen Sicherung beziehen (d.h. Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung):

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens den Pflegegrad 2.

  • Die von den pflegenden Angehörigen geleistete Pflege nimmt regelmäßig mindestens zehn Stunden wöchentlich in Anspruch, die auf mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sind.

  • Die pflegenden Angehörigen arbeitet maximal 30 Stunden in der Woche.

Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten. Weitere Informationen finden Sie auch hier.