Wer unentgeltlich einen oder mehrere pflegebedürftige Angehörige pflegt, kann unter den folgenden Bedingungen Leistungen zur sozialen Sicherung beziehen (d.h. Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung):
Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten. Weitere Informationen finden Sie auch hier.