Kurzzeitpflege ist für Phasen gedacht, in denen die Versorgung und Pflege zuhause nicht möglich ist (z. B. weil die pflegenden Angehörigen verhindert sind oder als Übergangslösung nach einem Krankenhausaufenthalt). Die Kurzzeitpflege ist für die pflegenden Angehörigen oft auch die einzige Möglichkeit, um Urlaub zu machen oder eine Auszeit zu nehmen. Die meisten Pflegeheime bieten Plätze für eine Kurzzeitpflege an.
Anspruch haben alle pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 (max. acht Wochen im Kalenderjahr). Über die maximale Kostenübernahme informiert die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person oder die Pflegeberater. Sollte der Eigenanteil nicht selbst bezahlt werden können, informiert Sie das örtliche Sozialamt über Möglichkeiten der Kostenübernahme.