Unterstützung außer Haus

Tages- & Nachtpflege

Tagespflege

Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot. Das heißt, die pflegebedürftige Person wird tagsüber in einer Einrichtung betreut. Neben einer fachgerechten Pflege finden auch Aktivitäten statt. Sie richtet sich an Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf, die transport- und gruppenfähig sind.

Je nach Einrichtung wird die Tagespflege von montags bis freitags, zum Teil aber auch am Wochenende angeboten. Die Tagespflege kann durchgehend oder auch nur tageweise genutzt werden – bei vielen Einrichtungen auch mit eigenem Fahrdienst (vom Wohnort zur Einrichtung).

Der Besuch einer Tagespflege-Einrichtung ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, gut betreut und gefördert zu werden. So können die pflegenden Angehörigen ihrer Arbeit nachgehen oder auch einfach mal Zeit für sich haben (z. B. zur Erholung, für Hobbys). 
 

Nachtpflege

Einige Einrichtungen bieten auch eine Nachtpflege an, so dass die pflegenden Angehörigen in der Nacht ungestört durchschlafen können. Die Nachtpflege umfasst in der Regel die Betreuung und Pflege der pflegebedürftigen Person vom Abendessen bis zum Frühstück.

Die Leistungshöchstbeträge, die von der Pflegekasse übernommen werden, hängen vom Pflegegrad ab und können für den Transport sowie die Betreuung und Pflege verwendet werden. Der Anspruch gilt für dieVersicherten ab dem Pflegegrad 2. Personen mit dem Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass zum Beispiel die Kosten für Unterkunft und Verpflegung immer privat getragen werden müssen.