Vollmachten

Einleitung

Mit Vollmachten und Verfügungen werden eigene Wünsche für den Fall festgelegt, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können (z. B. aufgrund einer Demenz). Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber.

Pflegebedürftige können sich in der Pflegeberatung oder der Hospiz- und Palliativberatung über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge beraten lassen.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät hierzu telefonisch (auch auf Russisch, Türkisch und Arabisch).

Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie auch die Hilfe der Betreuungsbehörde Ihres Land- bzw. Stadtkreises in Anspruch nehmen. Die Betreuungsbehörde informiert über das Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge. Sie hilft zudem dabei, geeignete Betreuer zu finden und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei ihren Aufgaben.