Vollmachten

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Vertrauensperson, die stellvertretend handelt, wenn man es selbst nicht mehr kann. Diese bevollmächtigte Vertreterperson kümmert sich dann um alle (oder auch nur einzelne) Entscheidungen. Eine solche Situation kann aufgrund einer fortschreitenden oder plötzlichen Erkrankung (z. B. Demenz, Schlaganfall) oder eines Unfalls eintreten. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle oder aber nur auf bestimmte Angelegenheiten beziehen. Zum Beispiel, ...

  • um alles, das mit Gesundheit und Pflege zu tun hat,

  • um Aufenthalt und Wohnsitz (eigene Wohnung, Pflegeeinrichtung o. Ä.),

  • um Behördengänge,

  • um Vermögensangelegenheiten,

  • um Post und Telefon.

Weil die bevollmächtigten Vertreter also oft sehr persönliche und wichtige Entscheidungen treffen muss, sollte dies eine Person sein, der man uneingeschränkt vertraut und von der man überzeugt ist, dass sie so handelt und entscheidet, wie man es selbst auch tun würde. Es können auch mehrere Vertreter für verschiedene Aufgaben bevollmächtigt werden.