Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind die Beratungsbesuche verpflichtend. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Werden die Beratungsbesuche nicht in Anspruch genommen, kann die Auszahlung des Pflegegelds gekürzt oder gestrichen werden.