Mit der kostenlosen Pflegeberatung nach §7A SGB XI werden Sie bei der Versorgungsplanung, der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen und Hilfen unterstützt. In einer Pflegeberatung geht es zum Beispiel darum, ...
- zu informieren: z. B. über Hilfen, Leistungen der Pflegekassen, Gesundheitsfürsorge, Rehabilitation, Vollmachten – aber auch über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
- den individuellen Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person zu ermitteln.
- einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen (auf Wunsch).
- bei der Umsetzung des Versorgungsplans zu unterstützen.
- weitere Beratungs- oder Schulungsangebote zu vermitteln (z. B. Wohnraumberatung, Pflegekurs).