Je nachdem wo Sie wohnen, gibt es weitere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf, die eine Alternative zum Pflegeheim sein können: Zum Beispiel Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf, Behinderung oder Demenz, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. In solchen Wohngemeinschaften wird den Bewohnern eine familienähnliche Umgebung angeboten, die die Gewohnheiten und Vorlieben der Bewohner möglichst gut berücksichtigt. Im Unterschied zum Pflegeheim werden Mietvertrag und Pflegevereinbarung in der Regel unabhängig voneinander abgeschlossen.
In solchen Wohngemeinschaften leben meist sechs bis zwölf Bewohner. Sie können selbstorganisiert oder von einem Träger geleitet sein. In selbstorganisierten Wohngemeinschaften müssen die Bewohner beziehungsweise deren Angehörige oder Betreuer alles selbst organisieren: Zum Beispiel gemeinsam Entscheidungen fällen, Verträge schließen oder sich mit dem Vermieter oder Dienstleistern (z. B. ambulanten Pflegediensten) auseinandersetzen. Vor- und Nachteile von Pflegeheimen und Wohngemeinschaften müssen nach persönlichen Vorlieben und Vorstellungen abgewogen werden.
Lassen Sie sich bei den Beratungsstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, einem Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beraten: Sowohl über mögliche alternative Wohnformen als auch über Möglichkeiten der finanziellen Förderung.