Es gibt zwei Arten der pflegerischen Hilfe, die ambulante Pflegedienste leisten und die Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen sollen:
- Körperbezogene Pflegeleistungen
Diese Leistungen umfassen Aufgaben wie Waschen, Duschen, Kämmen und Rasieren, Mund- und Zahnpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen oder Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung. Je nach Pflegegrad werden die Kosten für diese Leistungen bis zu den gesetzlich festgelegten Obergrenzen von den Pflegekassen übernommen. - Behandlungspflege
Diese Leistung ist Teil der medizinischen Versorgung und wird von Ärzten verordnet – zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Wundversorgung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Diese Leistungen werden immer von examinierten Pflegekräften (in der Regel Mitarbeiter von Pflegediensten) übernommen.