Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Vertrauensperson, die stellvertretend handelt, wenn man es selbst nicht mehr kann. Diese bevollmächtigte Vertreterperson kümmert sich dann um alle (oder auch nur einzelne) Entscheidungen. Eine solche Situation kann aufgrund einer fortschreitenden oder plötzlichen Erkrankung (z. B. Demenz, Schlaganfall) oder eines Unfalls eintreten. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle oder aber nur auf bestimmte Angelegenheiten beziehen. Zum Beispiel, ...